Fristenablauf

Sofern Sie keine Fristverlängerung eingereicht haben, ist die ordentliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung mittlerweile abgelaufen. Einer allfälligen Einschätzung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch das zuständige Steueramt kann aber noch innerhalb 30 Tagen nach rechtsgültiger Zustellung des Einschätzungentscheids widersprochen werden. Wir sehen uns „Ihren Fall“ an und suchen gemeinsam mit Ihnen und dem Steueramt nach einer Lösung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen kurzfristigen Termin.

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